Diskriminierungskritik

Diskriminierung lässt sich in individuelle, institutionelle und strukturelle Diskriminierung differenzieren und beschreibt eine Ungleichbehandlung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale. Intersektionalität berücksichtigt, dass Menschen aufgrund mehrerer zusammenwirkender Eigenschaften und ihrer Wechselwirkungen benachteiligt werden. Diskriminierungskritik geht von der Annahme aus, dass sowohl bewusstes als auch unbewusstes Diskriminierungswissen strukturell in jede Gesellschaft eingeschrieben ist. Um Diskriminierung als strukturelles Phänomen anzuerkennen, zählt vor allem das Eingeständnis privilegierter Personen, durch unreflektierte Praxis selbst an Ausschlussverfahren beteiligt zu sein. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 zielt als rechtliche Vorgabe auf die Vermeidung oder Beseitigung von Benachteiligungen aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

 

Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) (o. D.). Glossar. Abgerufen am 28. November 2022, von https://www.idaev.de/recherchetools/glossar?fbclid=IwAR3EYkPARbUAODPycdD_H4INAskivjQg_tRXnpf6bsHabSYMTXflUrAlwDo&tx_dpnglossary_glossary%5B%40widget_0%5D%5Bcharacter%5D=D&cHash=4ee76652f2f01767495570bb3181a668