Inklusion

Inklusion ist ein Menschenrecht, das für alle Menschen gilt. Es zielt darauf ab, „strukturelle (rechtliche) Rahmenbedingungen zu schaffen, die benachteiligende Ausgangslagen ausgleichen können und Partizipation ermöglichen“ (Georgi 2015: 26). Benachteiligungen können durch eine Vielfalt an Differenzkategorien entstehen, etwa durch einen Migrationshintergrund, eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, durch ein geringes Einkommen, durch eine queere Identität und viele andere. Manche Gruppen von Menschen erleben Benachteiligungen in viel stärkerem Maße als andere, aber das Thema betrifft jeden Einzelnen. Nicht zuletzt bei dem Ziel einer inklusiveren Gesellschaft kann und sollte jede:r ihren bzw. seinen Teil dazu beitragen. Inklusion will alle Menschen einbinden und keinen ausschließen.

Georgi, Viola B. (2015): Integration, Diversity, Inklusion: Anmerkungen zu aktuellen Debatten mit der deutschen Migrationsgesellschaft. DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung 2015, (2): Migration, S. 25-27. Verfügbar unter: http://www.die-bonn.de/id/31360