Teilhabe

Teilhabe

Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen in gleichem Maße an gesellschaftlichen Prozessen beteiligt sind sowie Zugriff auf Ressourcen, soziale Absicherung, Bildungs- und Freizeitangebote haben. Sie ist also ein Idealzustand und gleichzeitig die Daueraufgabe einer Gesellschaft. Kulturelle Teilhabe bedeutet, sich am künstlerisch-kulturellen Geschehen einer Gesellschaft zu beteiligen und dieses aktiv mitgestalten zu können.

In seiner Betrachtung und Anwendung lässt sich der Teilhabebegriff nach von Kardorff in 4 Aspekte zerlegen: teilnehmen (aktive Nutzung der Bürgerrolle), teilhaben (über Zugangsmöglichkeiten verfügen), teilgeben (Einbringen von Kompetenzen) und Teil sein (diskriminierungsfreie Anerkennung).

 

Quellen:

Jens Maedler , Kirsten Witt (2014): Gelingensbedingungen Kultureller Teilhabe. In: KULTURELLE BILDUNG ONLINE:https://www.kubi-online.de/artikel/gelingensbedingungen-kultureller-teilhabe(letzter Zugriff am 24.02.2023).

Emert, Karl. Was ist kulturelle Bildung? https://www.bpb.de/lernen/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung/(letzter Zugriff am 24.02.2023).

Kardorff, E. v. (2014): Partizipation im aktuellen gesellschaftlichen Diskurs - Anmerkungen zur Vielfalt eines Konzepts und seiner Rolle in der Sozialarbeit. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Heft 2 (45), S. 4-15.