Universal Design

Beschreibt ein „ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können“ (Bühler, 2016, S. 158). Das Universal Design schließt Assistive Technologien dabei nicht aus. Es sollen „Produkte und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass sie ohne Anpassung von möglichst vielen und mit Adaption sowie assistiven Technologien von allen genutzt werden können“ (ebd., S. 155)

Die UN-Behindertenrechtskonvention (2009) sieht den Einsatz von (assistiver) Technologie, Barrierefreiheit und universellem Design als Grundvoraussetzung für eine Entwicklung in Richtung selbstbestimmter und gleichberechtigter Teilhabe. „Erst durch eine geeignete Kombination der drei genannten Herangehensweisen erschließt sich eine Lösung, die dem Anspruch ansatzweise gerecht werden kann.“ (Bühler, 2016, S. 155)

Bühler, Christian (2016): Barrierefreiheit und Assistive Technologie als Voraussetzung und Hilfe zur Inklusion. Oberhausen: Athena Verlag, S. 155-169.